Bei den „Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten“ hat der Betriebsrat die Chance, initiativ zu werden und den ersten Schritt zu tun, um Regelungen zu Arbeitszeit, Lohngestaltung oder Urlaub vorzuschlagen und durchzusetzen, denn hier muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Ein besonderer Aspekt der Mitbestimmung ist die Vorbereitung und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Für alle diese Themen sind umfassende Kenntnisse des § 87 BetrVG für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich, die dieses Betriebsrat-Seminar vermittelt.
► Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Beteiligung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für das rechtmäßige Handeln des Arbeitgebers
- Beteiligung als Initiativrecht
- Vorrang gesetzlicher und tariflicher Regelungen
- Beteiligung im Einzelfall und in Eil- und Notfällen
- Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers
► Gegenstände der Mitbestimmung (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 – 13), z. B.:
Fragen der Ordnung des Betriebs, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Vorübergehende Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, Aufstellung allg. Urlaubsgrundsätze,
► Betriebliche Handlungsmöglichkeiten
- Erzwingbare Betriebsvereinbarung
- Freiwillige Betriebsvereinbarung
- Regelungsabrede
- Sonstige Handlungsmöglichkeiten
► Wahrung und Sicherung der Beteiligungsrechte
- Einigungsstellenverfahren: Voraussetzungen, Beschluss, Verfahrensablauf
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren: Einleitung, Beschluss, Verhandlung
- Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren
► Hinzuziehung von Sachverständigen, Beratern, betriebsinternen Auskunftspersonen
► Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen
► Verhandlungen führen mit dem Arbeitgeber
Seminargebühr:
€ 849,00 + MwSt.
Freistellung:
§ 37 Abs. 6 BetrVG